Nach der Lektüre eines
Heise-Artikels
fällt mir auf, daß unser Rechtssystem ein wenig bizarr ist.
Da wird eine von Rußland aus betriebene Webseite (die nach
dortigem Recht absolut legal ist) dazu aufgefordert, Inhalte aus dem
Netz zu nehmen, die nach deutschem Recht verboten sind.
Mit der gleichen Begründung könnte ein anderer Staat das
Landgericht München dazu verurteilen, die Veröffentlichung
von Urteilen auf seiner Webseite durchzuführen, weil damit ja
Informationen, deren Inhalt gegen die Gesetze des anderen Staates
verstoßen, dort auch angeboten werden.